PFLICHTEN UND RECHTE EINES MIETERS

Der Mietvertrag bildet die Basis eines jeden Mietverhältnisses. Dieser legt fest, welche Pflichten ein Mieter zu erfüllen hat und welche Rechte der Mieter besitzt. Doch welche dies genau sind, erfährst du in diesem Ratgeber.

 

Pflichten eines Mieters

Um sich vor Zahlungsausfällen oder möglicher Schäden abzusichern, verlangen Vermieter meist eine Mietkaution. Diese wird im Mietvertrag festgelegt und durch den Mieter vor Mietbeginn bezahlt. Zu den obersten Pflichten eines Mieters gehört das Zahlen der Miete. Per Gesetz hat der Mieter die Pflicht, die Miete im Voraus zu leisten. Spätestens am dritten Werktag eines Monats muss die Miete eingehen.

Schäden müssen umgehend gemeldet werden. Wer für diese Schäden letztendlich aufkommt, spielt hierbei keine Rolle. Es ist immer die Pflicht des Mieters, Mängel zeitnah dem Vermieter mitzuteilen, sodass Schäden rechtzeitig behoben werden können.

Werden Schäden durch den Mieter selbst verursacht, so muss er auch für die Handwerkerrechnung aufkommen. Auch hier gilt: Die Schäden müssen dem Vermieter zeitnah mitgeteilt werden.

In welchen Zeitabständen Schönheitsreparaturen durch den Mieter vernommen werden müssen, werden im Mietvertrag geregelt. Hierunter fallen zum Beispiel regelmäßiges Streichen und Tapezieren der Räume der Wohnung.

Mieter sind dazu verpflichtet, ausreichend zu heizen und zu lüften, da dies zum Erhalt der Bausubstanz erforderlich ist. Sollte Schimmel die Wohnung befallen oder Wasserrohre einfrieren, so ist der Mieter schadenersatzpflichtig.

Mieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gegenüber anderen Mietparteien Rücksicht zu nehmen, sodass stets die Grundsätze eines normalen zwischenmenschlichen Umgangs aufrechterhalten werden können.

Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter muss der Mieter in der Regel dulden. Dies gilt für viele Maßnahmen wie zum Beispiel der energetischen Sanierung des Wohnhauses, aber auch den Austausch eines defekten Ofens.

Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Hierzu gehören die Einhaltung der Ruhezeiten, Regeln bezüglich der Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Reinigungspflichten (Schneeschippen, Reinigung von Gemeinschaftsräumen/ Treppenhaus).

Größere Ein- und Umbauten darf der Mieter nur mit Erlaubnis des Vermieters tätigen, da sämtliche Einbauten Eigentum des Vermieters sind. Zu den größeren Einbauten gehört zum Beispiel die Sanierung des Bades.

 

Rechte eines Mieters

Die wenigsten Vermieter verzichten auf eine Mietkaution. Der Vermieter darf jedoch laut § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Der Mieter hat das Recht, diese Kaution in drei gleichhohen Monatsraten zu bezahlen. Die erste Rate ist demnach zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Allein der Mieter darf bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und besitzt somit das alleinige Hausrecht. Der Vermieter hingegen darf die Wohnung nicht ohne Vorankündigung und konkreten Anlass betreten und benötigt hierzu die Zustimmung des Mieters.

Der Mieter darf in seiner Wohnung Gäste empfangen und auch allein darüber entscheiden, wem er Zutritt zur Wohnung gewährt. Der Vermieter darf demnach dem Mieter Gäste nicht verbieten. Doch auch die Gäste müssen sich an die Hausordnung halten. Gäste dürfen allerdings nicht unbeschränkt lange in der Wohnung verweilen.

Wer einen Mitbewohner in seine Wohnung aufnehmen möchte, muss zunächst beim Vermieter die Erlaubnis einholen. Wer ohne Absprache mit dem Vermieter einen Mitbewohner wohnen lässt, riskiert die Kündigung des Mietvertrags. Mit dem Vermieter muss keine Absprache gehalten werden, wenn es sich dabei um Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder des Mieters handelt.

In besonderen Lebenssituationen wie zum Beispiel, wenn die Miete aufgrund Arbeitslosigkeit nicht mehr allein gezahlt werden kann, besteht Anspruch auf Erteilung der Zustimmung des Vermieters.

Dem Mieter alleine obliegt die Dekoration und Gestaltung der Wohnung. Die Gestaltung der Wohnung darf nicht vom Vermieter vorgeschrieben werden. Um Möbel anzubringen, dürfen Löcher in die Wand gebohrt werden. Auch Nägel dürfen durch den Mieter zum Aufhängen von Bildern in die Wand geschlagen werden.

Im Rahmen des Mietvertrags ist der Mieter dazu berechtigt, eigene Haushaltsgeräte wie etwa Trockner und Spülmaschine zu nutzen.

Mieter dürfen, solang die Nachbarn nicht gestört werden, die Wohnung im Rahmen von Heim- oder Schreibtischarbeiten beruflich nutzen.

Bei der Haltung von Haustieren muss grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Im Mietvertrag sind meist bereits Absprachen schriftlich festgelegt und getroffen. Für Kleintiere wie kleine Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster und Fische gilt, dass die Zahl der Kleintiere im üblichen Rahmen bleiben und bezogen auf die Wohnungsgröße angemessen sein muss.

Bei Mietmängeln darf der Mieter vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen. Zusätzlich hat er das Recht auf Minderung der Miete für die Zeit, in der der Mietmangel vorliegt. Der Mieter muss den Vermieter zeitnah über jegliche Mängel informieren, sodass dieser die Möglichkeit hat, die Mängel zu beheben.

Der Mieter hat in einigen Fällen das Recht, fristlos zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn die Gesundheit des Mieters in Gefahr steht oder der Mieter die Wohnung nicht wie im Mietvertrag festgelegt nutzen kann. Ebenfalls kann der Mieter bei Hausfriedensbruch oder Betrügereien des Vermieters fristlos kündigen.

Nach Kündigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Wohnung entweder nach Wohnungsübergabe oder nach Zustimmung des Mieters betreten. Der Vermieter hat jedoch das Recht, bei einer Neuvermietung oder Käufersuche Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Jedoch bedarf es hier einer vorherigen Ankündigung.

Nach Kündigung des Mietverhältnisses und der Wohnungsübergabe hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Diese darf vom Vermieter zwecks Ansprüche gegen den Mieter (Nebenkostenabrechnung) für bis zu sechs Monate zurückgehalten werden.

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