MIETKAUTION

Erfahre in diesem Artikel alles zum Thema Mietkaution: Was ist eine Mietkaution? Wie hoch darf die Mietkaution sein? Wann muss die Mietkaution gezahlt werden? Welche Formen der Mietkaution gibt es? Was passiert beim Auszug?

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar und muss zu Beginn des Einzugs bei eben jenem hinterlegt werden. Sie ist für den Fall gedacht, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Beispiele hierfür sind Mietrückstände, das Verlassen von Schönheitsreparaturen oder verursachte Schäden am Mietobjekt. Laut Mietrecht ist ein Mieter nicht dazu verpflichtet, eine Mietkaution zu zahlen, es sollte keine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag getroffen werden. Da diese Vorgehensweise jedoch als allgemein üblich gilt, wird es schwer ein Mietobjekt zu finden, bei welchem ​​der Vermieter keine Mietkaution verlangt.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt. Diese darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss mit der entsprechenden Höhe und der Art der Zahlungsweise im Mietvertrag aufgeführt sein. Die Nettokaltmiete ist die sogenannte Grundmiete und entspricht dem Betrag, der nur für die Überlassung des Mietobjekts zu zahlen ist, ohne jegliche Nebenkosten. Kosten für Sammelheizung oder Warmwasserversorgung dürfen ebenfalls nicht mitberechnet werden. Ebenso wenig die kalten Betriebskosten, also Schornsteinfeger, Müllabfuhr oder Kabelfernsehen. Beträgt die monatliche Grundmiete ebenfalls beispielsweise 600€, so darf die Mietkaution maximal 1800€ betragen. Für den Fall, dass ein Vermieter eine höhere Mietkaution verlangt, muss der Mieter den zu hohen Betrag nicht zahlen.

Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?

Der Mieter hat das Recht die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen. Wichtig ist hierbei nur, dass die erste Ratenzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt wird. Was passiert aber wenn der Mieter die Kaution nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt? Dieses Szenario ist gesetzlich geregelt, nämlich im § 569 Abs. 2a BGB. Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen ist zunächst ein gültiger Mietvertrag, in welchem auch die Höhe und Art der Zahlungsweise der Mietkaution festgelegt wurde. Liegt der Mieter nun zwei Monate oder mehr ab dem Beginn des Mietverhältnisses in Zahlungsverzug, hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

Welche Formen der Mietkaution gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Mietkaution zu hinterlegen. Die gängigen Möglichkeiten sind die Barkaution, die private Mietbürgschaft und die Mietkautionsversicherung: Die Barkaution ist die häufigste Form der Kautionsübergabe. Zur Barkaution zählt sowohl die Übergabe von Bargeld, als auch die Überweisung. Hier richtet der Vermieter ein Konto mit dem Namen des Mieters ein, worauf das Geld der Mietkaution eingezahlt wird. Bei der privaten Mietbürgschaft steht eine Privatperson als Bürge für Mietrückstände oder Sachschäden ein und übernimmt im Schadensfall die Zahlung. Ein typisches Beispiel sind Eltern, die für ihr Kind bürgen. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt eine Versicherung für die Mietkaution. Der Mieter zahlt einen gewissen Jahresbeitrag, welcher sich nach der Höhe der zu entrichtenden Mietkaution richtet. Dafür wird dem Mieter von der Versicherung eine Bürgschaftsurkunde übergeben, welche zu Beginn des Mietverhältnisses an den Vermieter übergeben werden muss. Die weniger gängigen Methoden sind das Sparbuch, welches der Mieter selbst eröffnet, aber dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird, der Bausparvertrag, das Mietkautionsdepot, wobei die Mietkaution an der Börse angelegt wird und die Tagesanleihe.

Was passiert bei Auszug mit der Mietkaution?

Gängig ist hier ein Übergabeprotokoll. Dieses wird zu Beginn des Mietverhältnisses, als auch beim Auszug, wenn die Wohnung bereits leergeräumt ist, angefertigt. Für Schäden, die bereits zu Mietbeginn dokumentiert wurden, kann der Mieter beim Auszug nicht haftbar gemacht werden. Danach hat der Vermieter das Recht mit einer individuell berechneten Frist, die üblicherweise nicht länger als ein halbes Jahr ist, zu prüfen, ob noch offene Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen. Danach richtet sich, ob die Mietkaution in voller Höhe oder eben nur zu einem gewissen Teil zurückgezahlt wird. Ansprüche des Vermieters gegenüber des Mieters sind beispielsweise Mietrückstände, Schäden am Wohnraum oder unterlassene Schönheitsreparaturen. Sind nach dieser Frist keine offenen Forderungen zu verzeichnen, muss die gesamte Mietkaution an den Mieter übergeben werden.

Zusammenfassung:

  • Die Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar und muss zu Beginn des Einzugs bei dem Vermieter hinterlegt werden.
  • Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und darf innerhalb von drei Monaten zu gleichen Teilen bezahlt werden. Die erste Rate ist dabei zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Kaution zu hinterlegen. Die wichtigsten und gängigsten sind allerdings die Barkaution, die private Mietbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.
  • Man sollte immer darauf achten, dass sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein Übergabeprotokoll erstellt wird, damit der Mieter nicht für bereits bestehende Schäden haften muss.
  • Beim Auszug hat der Vermieter das Recht die Kaution mit einer gewissen Frist, die meistens nicht länger als 6 Monate beträgt, einzubehalten, um zu prüfen, ob doch noch offene Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen.
2560 2560 Mieterio_Admin