HAUSVERWALTUNG

In diesem Artikel erhältst du eine Übersicht über die Hausverwaltung: Was sind die Aufgaben und Pflichten einer Hausverwaltung und welche Vorteile gibt es durch eine Hausverwaltung? Welche unterschiedlichen Formen einer Hausverwaltung gibt es?

Aufgaben und Pflichten

Eigentümer von Immobilien haben zahlreiche Verpflichtungen und Verantwortungen. Oft entstehen Komplikationen mit den Mietern, welche sehr zeitaufwendig gelöst werden müssen. Durch eine Hausverwaltung wird der Eigentümer hier entlastet. Diese stellt direkten Kontakt zu den Mietern her und kümmert sich um sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Mietern. Die Hausverwaltung führt die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch und sorgt dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird. Oft hat der Wohnungseigentümer damit zu kämpfen, die Miete von den Mietern einzufordern. Hier unternimmt die Hausverwaltung eine Eingangsprüfung der Mieten und sorgt für den pünktlichen Zahlungseingang der Mieten. Die Hausverwaltung beschäftigt sich ebenfalls mit anfallenden Reparaturen und Instandhaltungen, passt die Miethöhe an und ist für die Ausarbeitung von neuen Mietverträgen zuständig. Außerdem erstellt die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung und sucht nach geeigneten Mietern. Hierzu führt die Hausverwaltung die Besichtigung und die Wohnungsübergabe mit den potenziellen Mietern durch. Vertragsabschlüsse mit Dienstleistern, wie zum Beispiel mit Öl- oder Gaslieferanten, Handwerkern oder Technikern werden durch die Hausverwaltung koordiniert und durchgeführt. All diese Aufgaben erfordern sehr viel Zeit. Der große Vorteil, den Eigentümer durch eine Hausverwaltung erhalten, ist somit eindeutig. Der Eigentümer ist zeitlich viel flexibler und muss sich nicht intensiv mit den Details rund um die Immobilie auseinandersetzten. Somit werden mögliche Fehlentscheidungen, mangelnde Instandhaltungen, längere Leerstände und teurere Konditionen bei Dienstleistern vermieden.

Formen einer Hausverwaltung

In der Verwaltung gibt es Unterschiede, die sich nach der Art der jeweiligen Immobilie und deren Nutzung richten. In einem Mehrfamilienobjekt finden sich verschiedene Parteien. Darunter die Eigentümer und Mieter der einzelnen Wohnungen sowie die Eigentümergemeinschaft, die die einzelnen Eigentümer zusammenfasst. Die Wohnungseigentumsverwaltung beschäftigt sich mit der Immobilienverwaltung, umfasst sämtliche Bereiche einer Immobilie und kümmert sich um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Aufgaben ergeben sich aus den aus den §§ 27 WEG und § 28 WEG und können nicht durch Vereinbarungen oder Beschlüsse eingeschränkt werden und gehen bis zur jeweiligen Wohnungstür. Ein Wohnungseigentumsverwalter kümmert sich somit um zahlreiche Belange wie zum Beispiel der Erstellung einer formalen Hausordnung, eingenommene Gelder zu verwalten, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Wohnungseigentümer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein Rechtsstreit anhängig ist und Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Eine Wohnungseigentumsverwaltung kümmert sich somit um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Die Mietverwaltung kümmert sich um die Belange einzelner Besitzer von Eigentumswohnungen gegenüber dem Mieter, jedoch auch gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung übernimmt somit alle Aufgaben, die rund um eine einzelne Wohnung anfallen. Zu den Hauptaufgaben einer Mietverwaltung gehören die Neuvermietung, die Wohnungsübergabe, die Annahme und Verwaltung der Mietzahlungen, die Überwachung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen, Abrechnung der Nebenkosten und außergerichtliche Mahnverfahren bei Mietrückständen. Eine Mietverwaltung übernimmt den Schriftverkehr mit Mietern, Dienstleistern und Behörden und führt eine Bonitätsprüfung von Mietern durch.

Die Sondereigentumsverwaltung umfasst die Verwaltung von Sondereigentum wie vermieteter Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nicht um Sondereigentum handelt es sich bei Treppenaufgängen für das gesamte Haus dienende Anlagen, wie zum Beispiel einer Zentralheizung oder sonstigen Dingen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer unterliegen. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um die Abwicklung der Mietzahlungen, erstellt die jährliche Betriebskostenabrechnung für die Mieter, sucht passende Mieter, betreut diese, prüft deren Bonität und führt bei Bedarf einen Mieterwechsel durch. Ebenfalls prüft die Sondereigentumsverwaltung die Eigentumswohnung auf Mängel und vergibt Aufträge bezüglich aller Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben innerhalb der Eigentumswohnung.

Zusammenfassung:

  • Eine Hausverwaltung entlastet die Eigentümer. Diese stellt direkten Kontakt zu den Mietern her und kümmert sich um sämtliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit den Mietern.
  • Durch eine Hausverwaltung spart der Eigentümer sehr viel Zeit. Mögliche Fehlentscheidungen der Eigentümer werden durch eine Hausverwaltung vermieden.
  • Es gibt unterschiedliche Formen einer Hausverwaltung:
  • Die Wohnungseigentumsverwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum.
  • Die Mietverwaltung vertritt den einzelnen Eigentümer einer Eigentumswohnung gegenüber dem Mieter und der Eigentümergemeinschaft.
  • Die Sondereigentumsverwaltung verwaltet das Sondereigentum, also die Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
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